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BVerwG, 12.10.1962 - IV C 277.61 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 19.10.1961 - 6 K 171/60
- BVerwG, 12.10.1962 - IV C 277.61
- BVerwG, 30.04.1963 - IV C 277.61
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54
Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1 …
Auszug aus BVerwG, 12.10.1962 - IV C 277.61
Die für das Erfordernis des "bestimmten Antrages" in der grundlegenden Entscheidung des Großen Senats BVerwGE 1, 222, gefundene Auslegung gilt auch unter der Herrschaft der Verwaltungsgerichtsordnung weiter. - BVerwG, 26.05.1961 - IV C 300.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.10.1962 - IV C 277.61
Die vom Senat z.B. in seinem Urteil BVerwG IV C 300.59 vom 26. Mai 1961 (ZLA 1961, 312) angestellte Erwägung, dort, wo die Zielrichtung der beiden Rechtsbereiche grundverschieden sei, sei ein Abweichen des auf Abgeltung von Verlusten gerichteten Lastenausgleichsrechts von dem auf Heranziehung zu Abgaben gerichteten Bewertungsrecht gestattet, trifft auf Fälle wie den vorliegenden nicht zu.
- BVerwG, 28.03.1963 - III C 229.60
Rechtsmittel
Hätte der Kläger - wofür sein bisheriger Vortrag spricht - das Motorschiff unbemannt gegen Entgelt der WTAG zur Verfügung gestellt, so wäre das Motorschiff im Zweifel nicht sein Betriebsvermögen im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 1 LAG gewesen, so daß der Verlust des Motorschiffes auch dann nicht feststellungsfähig gewesen wäre (vgl. Urteil vom 12. Oktober 1962 - BVerwG IV C 277.61 -).